20 Jahre Pflegeurteil des Bundesverfassungsgerichts

12.04.2021

Berlin, 01. April 2021 - Vor 20 Jahren, am 03. April 2001, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, es sei "mit Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren, dass Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die Kinder betreuen und erziehen damit neben dem Geldbeitrag einen generativen Beitrag zur Funktionsfähigheit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystem leisten, mit einem gleich hohen Pflegeversicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden."

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