Stellungnahme zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elterzeitgesetztes (BEEG)

21.05.2014

Mit der Reform des BEEG sollen die Einführung des ElterngeldPlus und des Partnerschaftsbonus sowie die Flexibiliesierung der Elternzeit umgesetzt weren:

  • Mit dem ElterngeldPlus können Teilzeit arbeitende Eltern länger Elterngeld beziehen.
  • Der Partnerschaftsbonus ergänzt das ElterngeldPlus. Er eröffnet mit vier zussätzlichen ElterngeldPlus-Monaten neue Perspektiven für Eltern, die Familie und Beruf partnerschaftlich organisieren möchten.
  • Die Elternzeit soll flexibler gestaltet werden, um den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern und auch später noch Zeit für Familie zu haben. Die Möglichkeit, Elternzeit auf einen Zeitraum zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes zu übertragen, soll von bisher 12 auf bis zu 24 Montate ausgeweitet werden.
  • Darüber hinaus sieht die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetztes eine Neuregelung des Elterngeldes bei Mehrlingsgeburten vor, die zukünftig zwei zusätzliche Partnermonate vorsieht.

 

Die Neuregelungen sollen zum 01. Juli 2015 in Kraft treten.

 

Der Familienbund sieht Verbesserungen aber auch Nachteile der vorgeschlagenen Neuregelung für Familien.

 

Bitte lesen Sie hierzu die beigefügte Stellungnahme sowie den diesbezüglichen Referentenentwurf.