Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken zum Entwurf eines Gesetztes zur Reform des Kindschaftsrechts
Juli 2026 - Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz - 11. Mai 2026.
Der Familienbund begrüßt, dass der Gesetzentwurf das Kindeswohl an den Anfang des Kindschaftsrechts stellt (§ 1626 BGB-E), es durch Nennung wichtiger Kinderrechte konkretisiert (§ 1626 Abs. 3 BGB-E) und dadurch dessen zentrale Bedeutung als Richtschnur für Eltern und Gerichte betont.
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