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Stellungnahme zum Großelternzeitgesetz

14.11.2012
I. Allgemeine Erwägungen

 

Der Gesetzentwurf sieht als ein neues Instrument staatlicher Familienförderung ein Betreuungsgeld vor. Die Zahlung des Betreuungsgeldes soll dem Ziel dienen, die Erziehungsleistung junger Eltern anzuerkennen und zu unterstützen. Sie soll dazu beitragen, jungen Eltern Gestaltungsspielräume zu eröffnen. Diese Absicht wird von den Unterzeichnern der Stellungnahme begrüßt. Eltern entscheiden sehr unterschiedlich darüber, ob und ab welchem Alter sie eine Kinderbetreuung in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege für ihre Kinder wünschen. Daher haben die deutschen Bischöfe gefordert, dass der Staat eine echte Wahlmöglichkeit der Eltern unterstützen soll und nicht nur Anreize für ein Betreuungsmodell setzen sollte -1-. Der Familienbund der Katholiken hat darauf hingewiesen, dass die dreijährige Elternzeit, die eine freie Wahl der Betreuungsform in der für Kinder besonders sensiblen ersten Lebensphase ermöglichen soll, diese Funktion nur erfüllen kann, wenn sie während des gesamten Zeitraums finanziell flankiert wird.2 In diesem Sinn hat sich auch der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken für eine stärkere Anerkennung der Erziehungsleistung aller Eltern von unter dreijährigen Kindern ausgesprochen, bei der es um die Unterstützung aller Eltern bei der Finanzierung der von ihnen gewählten Betreuungsform gehen solle.³ ...

 

 

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